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Führerschein Klassen

KLASSE B

Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)

 

KLASSE BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

KLASSE B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

 

KLASSE B197

Mit B197 darfst du die praktische Prüfung auf einem Automatik-fahrzeug ablegen, ohne dass du später auf Handschaltung verzichten musst – wenn du während der Ausbildung mind. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen machst.

KLASSE B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.

 

KLASSE A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung....

KLASSE A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als

0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW

Motorleistung abgeleitet sind.

KLASSE A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu

125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei

denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht

übersteigt,

• dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten....