Dein Weg. Dein Tempo. Dein Führerschein
• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
• dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: AM
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich
kann der Antrag auch in der Fahrschule gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
- eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
* Bescheinigungen über .Erste Hilfe" (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht über schreiten.
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durch führung der Fahraufgaben sowie
Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungs- standes.
Grundausbildung und s ÜL/ 4 AB/ 3 NF
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
ÜL: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
AB: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbah nen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
NF: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit ("Nachtfahrt", zu sätzlich zu den ÜL- und AB-Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Auto bahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
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